Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsausschluss:

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  1. Geltungsberreich
    Diese Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen von ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind nur verbindlich, wenn sie durch ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
  2. Angebote
    2.1. Angebote der ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG sind unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
    2.2. Die in Angeboten der ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG enthaltenen Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Gleiches gilt für in Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltenen Angaben.
    2.3. Ist Gegenstand des Angebotes die Lieferung von Software, kommt ein Vertragsabschluß nur zustande, wenn der Besteller zuvor den jeweils geltenden Software-Lizenzvertrag der ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG rechtsverbindlich anerkannt hat.
  3. Preisvorbehalt
    Ändern sich die Herstellungs- oder Bezugsbedingungen, die Rohstoffkosten, die Lohnkosten oder sonstige Kosten, so kann ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG auch ohne vorherige Benachrichtigung einen der Marktlage entsprechenden Preisaufschlag verlangen. Bei Lieferungen an Nichtkaufleute gilt dies nur für Lieferungen und Leistung, die länger als vier Monate nach Vertragsabschluß ausgeführt werden.
  4. Zahlungsbedingungen
    4.1. Falls nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise der ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG ab Werk.
    4.2. Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu erfolgen. ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG ist berechtigt, Zahlung bei Lieferung oder Vorauszahlung zu verlangen. Gleiches gilt bei Teillieferungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Besteller ist in diesem Fall nicht berechtigt, die Zahlung bis zur vollständigen Lieferung zurückzubehalten.
    4.3. Schecks oder Wechsel werden nur nach Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
    4.4. Bei Zahlungsverzug oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers kann ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG alle offenen Rechnungen aus diesem und anderen Geschäften sofort zur Zahlung fällig stellen. ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG ist in diesem Fall berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einzustellen und die weitere Ausführung abzulehnen, sowie die bis zum Zeitpunkt der Ablehnung entstandenen Kosten zu berechnen.
    4.5. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 8,37% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt werden. Weist ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG einen höheren Zinsschaden nach, so ist dieser vom Besteller zu tragen.
    4.6. Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  5. Erfüllungsort und Lieferung
    5.1. Lieferungen erfolgen ab Sitz der ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit Übergabe der Ware an den Transportführer geht die Gefahr auf den Besteller über.
    5.2. Der Umfang der Lieferung bestimmt sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung. ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen berechtigt.
    5.3. Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Besteller zumutbar ist. Dies gilt auch für die Lieferung von Software.
    5.4. Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Wird eine Lieferzeit verbindlich zugesagt und von ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG nicht eingehalten, so kann der Besteller erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG eine angemessene Nachfrist schriftlich gesetzt hat oder der Besteller nachweist, daß sein Interesse an der Lieferung infolge der Verzögerung weggefallen ist. Als angemessen gilt eine Nachfrist von 3 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller, anstatt vom Vertrag zurückzutreten, auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dem Besteller steht ein Anspruch auf Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG zu.
    5.5. Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Störung in der Energie- und Rohstoffversorgung sowie ähnliche Ereignisse befreien ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG für die Dauer der Auswirkungen oder im Fall der Unmöglichkeit von der Lieferpflicht, ohne daß dem Besteller ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
  6. Eigentumsvorbehalt
    6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenforderungen bleibt der Kaufgegenstand im Eigentum der ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG gegen den Besteller im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzlieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Ist der Besteller Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen, die ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Besteller hat.
    6.2. Bei Zahlungsverzug ist ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG jederzeit berechtigt, die gelieferte Ware herauszuverlangen.
    6.3. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware weiterzuveräußern. Ist der Besteller Wiederverkäufer, so ist ein Weiterverkauf nur zulässig, wenn sichergestellt ist, daß die Forderung aus dem Weiterverkauf auf ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Besteller an seinen Kunden weitergeleitet wird. Der Besteller tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf der Ware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG ab. Der Besteller ist jederzeit widerruflich berechtigt, an die ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG abgetretene Forderungen einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge gesondert aufzubewahren und sofort an ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG abzuführen. Auf Verlangen von ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Dritten mitzuteilen und die zur Geltendmachung der Forderungen erforderliche Auskünfte und Unterlagen an ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG zu geben.
    6.4. Auf Verlangen von ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG ist der Besteller verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern.
    6.5. Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Verlust sind der ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  7. Gewährleistung
    7.1. Mängelrügen für offensichtliche Mängel der gelieferten Ware können nur anerkannt werden, wenn sie der ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
    Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, gilt sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 HGB.
    7.2. ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG verpflichtet sich, in den ersten vier Wochen nach Auslieferung von Systemsoftware Fehler des Trägermaterials durch Austausch auf eigene Kosten zu beheben.
    7.3. Bei berechtigten Mängelrügen beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung der ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, beschränkt sich die Gewährleistung der ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche. Schlagen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen endgültig fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
    7.4. Ein weitergehender Anspruch des Bestellers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung der ALBRECHT Informationssysteme GmbH & Co. KG zurückzuführen.
  8. Sonstige Bestimmungen
    8.1. Bestellung und Lieferung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg, soweit dies vereinbart werden kann.
    8.2. Hinweis gemäß § 33 BDSG: Kundendaten werden gespeichert.
    8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in diesen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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Quellverweis: Google Analytics Bedingungen